Gemäss Normalarbeitsvertrag (NAV) des Bundes über die Hauswirtschaft sind für Hausangestellte Mindestlöhne anwendbar, wenn sie durchschnittlich mehr als 5 Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber tätig sind. Weiterführende Informationen finden Sie hier: hier:
Informationen zum Normalarbeitsvertrag
Mindestlöhne (Brutto), ohne Zuschläge für Ferien und bezahlte Feiertage:
Pro Stunde | ||
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a. | ungelernt | CHF 18.55 |
b. | ungelernt mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft | CHF 20.35 |
c. | gelernt mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachfrau oder Fachmann Hauswirtschaft oder mit einer abgeschlossenen mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung, die für die auszuübende hauswirtschaftliche Tätigkeit geeignet ist. | CHF 22.40 |
d. | gelernt mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) als Hauswirtschaftspraktiker oder Hauswirtschaftspraktikerin oder mit einer abgeschlossenen zweijährigen beruflichen Grundbildung, die für die auszuübende hauswirtschaftliche Tätigkeit geeignet ist. | CHF 20.35 |
Im Übrigen muss der Stundenlohn jeweils zwischen den beiden Parteien verhandelt werden und hängt von diversen Faktoren ab:
Folgende Lohnempfehlungen basieren auf einem gesamtschweizerischen Durchschnittswert. Beachten Sie, dass das Lohn-Niveau regional sehr unterschiedlich ist.
pro Stunde | |
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Ungelernte Betreuungshilfe ohne Berufserfahrung | CHF 20.- bis CHF 23.- |
Ungelernte Betreuungshilfe mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung | CHF 23.- bis CHF 30.- |
Ausgebildete Betreuung - je nach Qualifikation | CHF 30.- bis CHF 45.- |
* Basis: 4 Wochen Ferien