Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine schriftliche Lohnabrechnung auszustellen. Auf der Abrechnung müssen sämtliche Zuschläge und Abzüge detailliert aufgeführt sein. Die Abrechnung gibt dem Arbeitgeber unteranderem eine Übersicht über die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge und dient ihm auch als Beleg, dass diese entrichtet wurden.
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