Ob Sie als Arbeitgeber einen Lohnausweis ausstellen müssen oder nicht, hängt davon ab, ob Sie für die Anmeldung Ihrer Angestellten das Vereinfachte oder das Standard Verfahren verwenden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Wird die Abrechnung mittels Standard-Verfahren vorgenommen, hat der Arbeitgeber die Pflicht, dem Arbeitnehmer einen Lohnausweis auszustellen. Dieser wird nach Ablauf des Jahres ausgestellt und muss dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, damit er den Lohn versteuern kann. Dieses Dokument ist eine Beilage für die Steuererklärung.
Da das Einkommen beim Vereinfachten Verfahren nicht separat besteuert werden muss, ist auch kein Lohnausweis notwendig.