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Krankentaggeld

Krankentaggeld

Eine Krankentaggeldversicherung sichert im Falle einer länger andauernden Krankheit die Lohnfortzahlung ab und ist freiwillig für alle. Allerdings werden in den meisten Normalarbeitsverträgen (NAV) für Hausangestellte die Arbeitgeber verpflichtet, eine Krankentaggeldversicherung für ihre Hausangestellten abzuschliessen, die während 720 Tagen ein Taggeld von 80 Prozent zahlt.

Die Prämie wird in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, wobei eine andere Regelung zu Gunsten des Arbeitnehmers zulässig ist.

Es kann sich als sehr schwierig erweisen, eine Krankentaggeldversicherung für eine Haushalts- oder Betreuungshilfe zu finden. Daher ist es oft unumgänglich, die Gültigkeit des NAV in einem schriftlichen Vertrag auszuschliessen. Andernfalls gilt der NAV des Wohnkantons automatisch. Sofern dieser eine Pflicht zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung vorsieht und keine vorhanden ist, muss der Arbeitgeber bei Krankheit des Arbeitnehmers den Lohn bis zu 720 Tage lang zu 80% selber bezahlen. Wird der NAV wegbedungen, gilt die gesetzliche Regelung gemäss Art. 324a OR. Danach dauert bei Krankheit die Lohnfortzahlung im ersten Dienstjahr drei Wochen, danach eine „angemessen längere Zeit“ gemäss den kantonal gültigen Skalen (Zürcher, Berner oder Basler Skalen).

Bei uns können Sie rechtsgültige Verträge einfach erstellen. In den von uns generierten Verträgen sind sämtliche Mindestanforderungen eingehalten sowie der NAV ausgeschlossen. Wir generieren anhand Ihrer eingegebenen Daten einen vollständigen und rechtsgültigen Vertrag als PDF für jedes Ihrer Anstellungsverhältnisse. Sie brauchen diesen nur noch auszudrucken und gemeinsam mit ihrer anzustellenden Betreuungsperson zu unterschreiben - eine einfache und sichere Vorgehensweise, die Sie und Ihre Rechte schützt!

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