Eine Privathaftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für Sach- und Personenschäden auf, die jemand einer anderen Person zufügt. Sie ist nicht obligatorisch, jedoch dringend zu empfehlen. Doch auch wenn eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen ist, sind nicht automatisch alle Schäden gedeckt. Schäden, die im Rahmen einer Arbeitstätigkeit entstehen, sind in aller Regel von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen. Allerdings gibt es zum Teil Deckungen für Schäden, die bei einer nebenberuflichen Tätigkeit entstehen. Die Deckung ist aber je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich.
Unter Umständen ist eine Zusatzversicherung nötig oder – je nach Umfang – sogar eine Berufshaftpflichtversicherung. Wegen der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen bespricht man sich am besten mit der eigenen Versicherungsgesellschaft und klärt das konkrete Deckungsbedürfnis – das gilt für Sie als Arbeit- bzw. Auftraggeber ebenso wie für Ihre Betreuungsperson. Wir empfehlen, sich nicht nur auf eine mündliche Auskunft zu verlassen, sondern von der Versicherung eine schriftliche Deckungszusage zu verlangen.