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Unfallversicherung

Unfallversicherung

Obligatorisch für alle! Eine Unfallversicherung deckt alle Unfälle ab, die Ihrer Betreuungsperson während der Ausübung ihrer Tätigkeit sowie auf dem Arbeitsweg zustossen könnten. Das Alter der Person spielt keine Rolle.

Achtung: Es reicht nicht, wenn Ihre Betreuungsperson über ihre Krankenkasse gegen Unfall versichert ist. Da ein Arbeitsverhältnis besteht, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, eine obligatorische Unfallversicherung abzuschliessen.

Einzige Ausnahme: Wenn die Betreuungsperson eine eigene Firma besitzt und als Selbständigerwerbende anerkannt ist oder Sie sie z.B. über die Spitex anstellen lassen. In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis.

Weniger als 8 Stunden Betreuung pro Woche

Arbeitet Ihre Betreuungsperson weniger als 8 Stunden pro Woche, ist nur eine einfache Unfallversicherung nötig. Die Versicherung können Sie bei allen grösseren Versicherungsunternehmen abschliessen und kostet CHF 100.- pro Jahr. Die Prämie muss vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Falls Sie mehrere Personen beschäftigen, die Gesamtsumme der Arbeitsstunden übersteigt aber die 8 Stunden nicht, reicht eine Versicherung aus. Sollten die Gesamtstunden 8 pro Woche übersteigen, muss auch eine Nichtbetriebsunfallversicherung abgeschlossen werden.

Mehr als 8 Stunden Betreuung pro Woche

Bei einem Arbeitspensum von acht Stunden pro Woche oder mehr, muss eine Versicherung abgeschlossen werden, die sowohl Berufsunfälle als auch Nichtberufsunfälle abdeckt (NBU). Die Prämie ist grundsätzlich von Arbeitnehmer zu tragen. Es steht dem Arbeitgeber jedoch frei, auch diese Prämie ganz oder teilweise zu übernehmen.


In unserem Anstellungs-Assistenten finden Sie weitere Angaben und direkt-Links zu diversen Versicherungen.

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