Sofern nicht mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren abgerechnet wird, unterstehen Arbeitnehmende mit Schweizer Bürgerrecht oder einer Niederlassungsbewilligung C der direkten Besteuerung. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, ende Jahr einen Lohnausweis auszustellen. Dieser wird dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt, damit er den Lohn in der Steuererklärung korrekt angeben kann.
Hier finden Sie Informationen zum Lohnausweis.