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Ferien

Ferien

Nach geltendem Recht stehen allen Arbeitnehmern ab dem 20. Altersjahr 4 Wochen Ferien zu. Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr haben Anrecht auf 5 Wochen Ferien (auf Basis einer 100%-Anstellung). Die Ferien sind in der Regel im Verlauf des betreffenden Jahres zu gewähren und wenigstens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängend gewährt werden.

Bezahlen Sie Ihrer Betreuungs- oder Pflegehilfe einen Monatslohn, wird sie während der Ferienabwesenheit weiter bezahlt und es sind keine weiteren Schritte notwendig.

Bei einem Stundenlohn macht es Sinn, die Ferienentschädigung mit dem Lohn auszubezahlen. So müssen Sie während der Abwesenheit keinen Lohn ausrichten. Folgende Zuschläge müssen Sie bei der Lohnberechnung berücksichtigen:

4 Wochen Ferien: 8.33% des Bruttolohnes
5 Wochen Ferien: 10.64% des Bruttolohnes
6 Wochen Ferien: 13.04% des Bruttolohnes

Beispiel: Wenn Sie mit Ihrer Pflegehilfe einen Stundenlohn von CHF 25.- vereinbart haben und ihr den Lohn jeweils nach dem Einsatz bezahlen, hat sie inklusive Ferienentschädigung CHF 27.66 (110.64%) pro Stunde zugute.