Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht zwingend notwendig, wir empfehlen Ihnen aber in jedem Fall, alle Vereinbarungen in einem Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. Insbesondere bei einer Festanstellung oder wenn Sie viele Einsätze vorsehen.
Im Arbeitsvertrag sind zwingend die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) zu berücksichtigen. Zusätzlich gelten für hauswirtschaftliche Angestellte kantonale Bestimmungen, die in sogenannten Normalarbeitsverträgen (NAV) geregelt sind.
In einem schriftlichen Arbeitsvertrag können vom NAV abweichende Regelungen getroffen werden, wobei die Mindestanforderungen des OR zwingend einzuhalten sind. (z.B. mindestens 4 Wochen Ferien bei Personen über 20 Jahre). Unteranderem ist im NAV oft ein Abschluss einer Krankentaggeldversicherung gefordert. Da es sich als schwierig erweisen kann, einen Arbeiter für eine solche Versicherung zu finden, ist es oft unumgänglich, die Gültigkeit des NAV auszuschliessen. Ansonsten ist der Arbeitgeber bei Krankheit des Arbeitnehmers verpflichtet, den Lohn übermässig lange selber zu bezahlen.
Sollten Sie keinen Vertrag abschliessen, gelten die Bestimmungen des NAV und des OR.
Folgende Punkte sollten in jedem Fall im Vertrag erwähnt sein:
Bei uns können Sie rechtsgültige Verträge einfach erstellen. In den von uns generierten Verträgen sind sämtliche Mindestanforderungen eingehalten sowie der NAV ausgeschlossen. Wir generieren anhand Ihrer eingegebenen Daten einen vollständigen und rechtsgültigen Vertrag als PDF für jedes Ihrer Anstellungsverhältnisse. Sie brauchen diesen nur noch auszudrucken und gemeinsam mit ihrer anzustellenden Betreuungsperson zu unterschreiben - eine einfache und sichere Vorgehensweise, die Sie und Ihre Rechte schützt!